ACHTUNG: Bei Rechnung, Vorauskasse/Banküberweisung erhöht sich die Lieferdauer wegen der Banktransaktion auf ca. 8-10 Tage.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Unternehmer (B2B)
- Geltung und B2B-Ausschluss
1.1. Diese Geschäftsbedingungen gelten zwischen Markus Kaserer Elektromaschinenbau GmbH (kurz wir / uns) und dem Vertragspartner (nachfolgend auch "Kunde" genannt) für das gegenständliche Rechtsgeschäft sowie auch für alle hinkünftigen Geschäfte, selbst wenn im Einzelfall, insbesondere bei künftigen Ergänzungs- oder Folgeaufträgen darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wurde.
1.2. Unser Angebot richtet sich ausschließlich an Unternehmer, Gewerbetreibende, Freiberufler und juristische Personen des öffentlichen Rechts. Ein Vertragsabschluss mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3. Es gilt jeweils die bei Vertragsabschluss aktuelle Fassung unserer AGB, abrufbar auf unserer Homepage (http://kaserer.co.at).
1.4. Wir kontrahieren ausschließlich unter Zugrundelegung unserer AGB.
1.5. Geschäftsbedingungen des Kunden oder Änderungen bzw. Ergänzungen unserer AGB bedürfen zu ihrer Geltung unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.6. Geschäftsbedingungen des Kunden werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nach Eingang bei uns nicht ausdrücklich widersprechen.
- Angebote, Vertragsabschluss
2.1. Unsere Angebote sind bis zur Auftragsannahme freibleibend und unverbindlich.
2.2. Zusagen, Zusicherungen und Garantien unsererseits oder von diesen AGB abweichende Vereinbarungen im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2.3. In Katalogen, Prospekten oder anderen Medien (Informationsmaterial) enthaltenen Angaben sowie sonstige schriftliche od. mündliche Äußerungen sind nur maßgeblich, wenn in der Auftragsbestätigung ausdrücklich auf sie Bezug genommen wird.
- Kein gesetzliches Rücktritts- oder Widerrufsrecht
3.1. Da sich unser Angebot ausschließlich an Unternehmer richtet, besteht für die im Fernabsatz geschlossenen Verträge kein gesetzliches Widerrufs- oder Rücktrittsrecht (insbesondere nicht nach dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz – FAGG oder dem Konsumentenschutzgesetz – KSchG).
3.2. Eine freiwillige Rücknahme oder ein Umtausch ordnungsgemäß gelieferter, mangelfreier Ware ist ausgeschlossen, sofern dies nicht im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich vereinbart wurde.
- Preise
4.1. Preisangaben verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und ab Lager. Verpackungs-, Transport-, Verladungs- und Versandkosten sowie Zoll und Versicherung gehen zu Lasten des Kunden. Verpackungen sind über ARA Nr. 18044 entpflichtet.
4.2. Kosten für Fahrt-, Tag- und Nächtigungsgelder werden gesondert verrechnet. Wegzeiten gelten als Arbeitszeit.
- Zahlung
5.1. Der Kaufpreis/Werklohn ist längstens binnen 7 Tagen ab Rechnungslegung zu bezahlen. Die Berechtigung zu einem Skontoabzug bedarf einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
5.2. Kommt der Kunde im Rahmen anderer mit uns bestehender Vertragsverhältnisse in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, die Erfüllung unserer Verpflichtungen aus diesem Vertrag bis zur Erfüllung durch den Kunden einzustellen.
5.3. Der Kunde verpflichtet sich im Falle von Zahlungsverzug, die zur Einbringlichmachung notwendigen und zweckentsprechenden Kosten (Mahnkosten, Inkassogebühren, Rechtsanwaltskosten, etc.) an uns zu ersetzen.
5.4. Eine Aufrechnungsbefugnis steht dem Kunden nur insoweit zu, als Gegenansprüche gerichtlich festgestellt oder von uns anerkannt worden sind.
- Mitwirkungspflichten des Kunden
6.1. Unsere Pflicht zur Leistungsausführung beginnt nicht bevor, a) alle technischen Einzelheiten geklärt sind, b) der Kunde die technischen sowie rechtlichen Voraussetzungen geschaffen hat, c) der Kunde seine vertraglichen Vorleistungs- und Mitwirkungspflichten, insbesondere auch die in nachstehenden Unterpunkten genannten, erfüllt.
6.2. Der Kunde ist bei von uns durchzuführenden Montagen verpflichtet, dafür zu sorgen, dass sofort nach Ankunft unseres Montagepersonals mit den Arbeiten begonnen werden kann.
6.3. Ebenso haftet der Kunde dafür, dass die technischen Anlagen, wie etwa Zuleitungen, Verkabelungen, und dergleichen in technisch einwandfreiem und betriebsbereitem Zustand sowie mit den von uns herzustellenden Werken oder Kaufgegenständen kompatibel sind.
6.4. Wir sind berechtigt, nicht aber verpflichtet, diese Anlagen gegen gesondertes Entgelt zu überprüfen.
6.5. Insbesondere hat der Kunde vor Beginn der Montagearbeiten die nötigen Angaben über die Lage verdeckt geführter Strom-, Gas- und Wasserleitungen oder ähnlicher Anlagen, Fluchtwege, sonstige Hindernisse baulicher Art, mögliche Gefahrenquellen sowie die erforderlichen statischen Angaben unaufgefordert zur Verfügung zu stellen, und uns zu warnen.
- Leistungsausführung
7.1. Dem Kunden zumutbare sachlich gerechtfertigte geringfügige Änderungen unserer Leistungsausführung gelten als vorweg genehmigt.
7.2. Kommt es nach Auftragserteilung aus welchen Gründen auch immer zu einer Abänderung oder Ergänzung des Auftrages, so verlängert sich die Liefer-/Leistungsfrist um einen angemessenen Zeitraum.
7.3. Wünscht der Kunde nach Vertragsabschluss eine Leistungsausführung innerhalb eines kürzeren Zeitraums, stellt dies eine Vertragsänderung dar. Hierdurch können Überstunden notwendig werden und/oder durch die Beschleunigung der Materialbeschaffung Mehrkosten auflaufen, und erhöht sich das Entgelt im Verhältnis zum notwendigen Mehraufwand angemessen.
- Liefer- und Leistungsfristen
8.1. Liefer-/Leistungsfristen und -Termine sind für uns nur verbindlich, sofern sie schriftlich festgelegt wurden. Ein Abgehen von dieser Formvorschrift bedarf ebenfalls der Schriftlichkeit.
8.2. Geringfügige Lieferfristüberschreitungen hat der Kunde jedenfalls zu akzeptieren ohne, dassZurück